Donnerstag, 1. November 2012

Adoptionsrecht für Lebenspartnerschaften - weil es um das Wohl und die Sicherheit des Kindes geht!

Je häufiger man über ein Thema spricht, desto weniger möchte man diese Gespräche führen - zumindest geht es mir meistens so. Beim Thema "Adoptionsrecht für Homosexuelle" war das ganz besonders nervig.
Ich habe selbst nicht vor ein Kind zu adoptieren und doch komme ich immer wieder mit dem Thema in Berührung.

Was mich besonders ärgert, ist die Bezeichnung in den Diskussionen und Medien. "Adoptionsrecht für Homosexuelle" - das ist inhaltlich schon falsch und polarisiert ganz offensichtlich bewusst.

Homosexuelle dürfen in Deutschland Kinder adoptieren. Generell dürfen auch Einzelpersonen Kinder adoptieren und in einer Lebenspartnerschaft dürfen die leiblichen Kinder eines Partners vom anderen auch adoptiert werden. Zum Wohl und der Absicherung des Kindes im Übrigen.
Allein die gemeinsame Adoption eines fremden Kindes beider Partner in einer Lebenspartnerschaft ist in diesem Land nicht möglich. Zum Wohl des Kindes? Diese völlig weltfremde Begründung hält sich leider hartnäckig in konservativen Köpfen. Wie kann es dem Kindeswohl zuträglich sein, wenn nur ein Erziehungsberechtigter für das Kind in einer Partnerschaft da ist? Der zweite Partner ist dann erstens nicht einfach weg, sondern allein im Notfall zu keinerlei Handlungen und Absicherung des Kindes berechtigt. Das ist das Wohl des Kindes???

Was unterscheidet denn die Bedürfnisse eines leiblichen Adoptivkindes von denen eines fremden Kindes, die diese Nicht-Absicherung durch einen zweiten Erziehungsberechtigten rechtfertigen würde?

Wenn man allein mit dem Wohl des Kindes argumentieren soll und die Bedürfnisse der Adoptiveltern völlig außer Acht lassen, komme ich bei allergrößter Anstrengung und Empathie als advocatus diaboli dennoch nicht auf ein einziges, tragfähiges Argument. Man kann hier nur aus der Sicht der Eltern argumentieren, denn externe Faktoren verändern sich bei einem adoptierten Stiefkind und einem adoptierten, fremden Kind nicht.

Es wird hier mit zweierlei Maß gemessen, dem Kind ein einer traditionellen Familie und dem Kind, dass in einer Lebenspartnerschaft erzogen wird und das Hänseleien, Mobbing und Sonstigem ausgesetzt ist, keine männlichen, oder weiblichen Bezugspersonen hat, und so weiter.

Wenn man schon Stereotypen bedient, warum vergisst man die Fußballer-Lesben, die dem Kind vielleicht 'männliche' Dinge beibringen, wie das Wechseln der Autoreifen, und die Tunte, die seiner (oder ihrer ;-) ) Tochter Schminktips gibt und beibringt, wie man einen perfekten Apfelkuchen backt?!

Kinder in Lebenspartnerschaften wachsen schließlich nicht in einer rein monosexuellen Blase auf und erleben die gleichen Hänseleien in der Schule, wie andere Kinder auch. Es wurde ja auch bereits wissenschaftlich belegt (1), dass diese Kinder keine Nachteile in der Entwicklung erleiden, oder besonderen Anfeindungen ausgesetzt sind.

Rational kann also kein Grund gegen ein gemeinsames Adoptionsrecht für Lebenspartnerschaften angeführt werden. Es bleiben also die emotionalen Gründe, die unter pseudorationalen Erwägungen ins Feld geführt werden. Zum Nachteil der Kinder!


(1) Rupp, Marina (Hrsg.) (2009): Die Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften. Bundesanzeiger Verlag, Köln.

http://www.bmj.de/DE/Buerger/gesellschaft/Lebenspartnerschaft/erbschaftssteuerLebensp_node.html

http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Aktuelles/DE/2012/FAQ-eingetragene-lebenspartnerschaften-20120820.html





—-- Artikel wurde auf meinem iPad erstellt